Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
- 1 Geltungsbereich
1.1 Für alle Abschlüsse von Verträgen für die Teilnahme an Nachhilfeunterricht mit der meineStadtteil-Nachhilfe UG (haftungsbeschränkt), Schöneberger Straße 68a, 22149 Hamburg (im Folgenden „Stadtteil-Nachhilfe“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung. Abweichungen von diesen Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden zurückgewiesen.
1.2 Diese Vertragsbedingungen sowie die Onlineanmeldung und der jeweils darin angegebene Preis bilden den gesamten Vertrag zwischen Stadtteil-Nachhilfe und dem/der Teilnehmer/in (im Folgenden TN genannt). Für den jeweiligen Ausbildungsabschnitt gelten jeweils die aktuellen Preise (ersichtlich auf der Website bzw. bei der Buchung). Vorangegangene Preise verlieren jeweils an Gültigkeit.
1.3 Mit seiner Anmeldung zur Nachhilfe erkennt der TN diese AGB an.
- 2 Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag zwischen TN und Stadtteil-Nachhilfe kommt zustande, sobald TN Nachhilfeunterricht online gebucht hat oder unterzeichnet hat. Die Online-Anmeldung ist auch ohne Unterschrift gültig. Das Vertragsverhältnis zwischen dem TN und Stadtteil-Nachhilfe kommt zum Zeitpunkt der Online-Anmeldung oder bei Unterschrift zustande.
2.2 Stadtteil-Nachhilfe ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
2.3 Die Leistungen der Nachhilfe ist personengebunden und ist nicht auf anderen übertragbar. In der Abrechnung ist der Name des Schülers zu entnehmen und ist bindend. Entsprechend bezieht sich ein Vertrag auf eine(n) Schüler/-in.
- 3 Umfang der Dienstleistung
3.1 Stadtteil-Nachhilfe stellt klar, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Leistungen um die eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB handelt. Dabei werden keine Fernlehrgänge, sondern persönliche Schülernachhilfe durchgeführt. Für den Erfolg der Nachhilfe, für die Richtigkeit der Auswahl von Fächern / Kursen (mit oder ohne entsprechende Beratung und/oder Anwendung von Testverfahren) sowie eventueller beruflichen Empfehlungen übernimmt Stadtteil-Nachhilfe keine Gewähr.
3.2 Die Leistungen der Nachhilfe können durch dritte Personen erfolgen. Grundsätzlich soll – insbesondere bei Wochen- und Monatsbuchung und/oder Seminaren – der Unterricht möglichst kontinuierlich durch eine Lehrkraft erfolgen. Ein Anspruch auf kontinuierliche Durchführung oder eine bestimmte Lehrkraft besteht jedoch nicht. Stadtteil-Nachhilfe bemüht sich um sorgfältige Auswahl von geeigneten Personen. Die Auswahl der Nachhilfelehrer ist geschlechterunabhängig.
3.3 TN beauftragt Stadtteil-Nachhilfe monatlich je nach gewähltem Tarif 240min/Monat, 360min/Monat, 480min/Monat oder 720min/Monat Unterricht zu erteilen.
- 4 Buchung und Erteilung von Nachhilfestunden
4.1 Nachhilfeunterricht wird ausschließlich als Einzelstunde (mind. 60 Minuten) im Kalender des jeweiligen Lehrers gebucht. TN erhält nach jeder Nachhilfestunde eine Teilnahmebestätigung per E-Mail, in der die genommenen Minuten und der nächste Termin festgehalten werden. TN hat dafür zu sorgen, pünktlich zur Nachhilfe zu erscheinen. Der Empfänger hat die Teilnahmebestätigung sieben Tage nach Erhalt zu überprüfen, ansonsten gilt diese als akzeptiert.
4.2 Das monatliche gebuchte Kontingent ist bis zum Ende des Folgemonats nach Erhalt der Rechnung gültig. Wird das gebuchte Kontingent bis dahin nicht aufgebraucht, entfällt der Anspruch das Kontingents oder Reste des Kontingents zu nutzen. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
4.3 Sollte TN den/die Nachhilfelehrer/-in nicht erreichen können bzw. nach zwei Werktagen keine Antwort erhalten haben. Bitte wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.
4.4 Die Pakte sind vom Umfang so ausgelegt, dass über den kompletten Zahlungszeitraum wöchentlich 60, 90, 120 oder 180 Minuten Unterricht vereinbart werden können. Es besteht aber keine Pflicht zu einer wöchentlichen Buchung. Wenn TN z.B. durch Urlaub längere Zeit abwesend ist, können Nachhilfestunden nachgeholt werden (siehe Gültigkeit des Kontingents in §4.2).
4.4.1 Bei Erwerb des “Flex-240min” bzw.”F-240” erhält TN monatlich eine Kontingent auf sein Konto gebucht in Höhe von 4 Nachhilfestunden (à 60 min).
4.4.2 Bei Erwerb des “Flex-360min“ bzw. “F-360” erhält TN monatlich eine Kontingent auf sein Konto gebucht in Höhe von 4 Nachhilfestunden (à 90 min).
4.5 TN ist damit einverstanden, dass der Unterricht sowohl online, als auch offline stattfinden kann.
- 5 Zahlung
5.1 Die Entgeltleistungen für Nachhilfeunterricht sind im Voraus im laufe eines Monats (je nach Abschluss) per Kreditkarte, Bankeinzug oder Überweisung zu bezahlen TN berechtigt Stadtteil-Nachhilfe die entrichtenden Zahlungen per Kreditkarte/ Paypal monatlich einzuziehen. Sollten die monatlichen Beiträge des „Flextarifs“ oder „Jahrestarifs“ nicht fristgerecht eingehen, behält sich Stadtteil-Nachhilfe das Recht vor, den noch fälligen Betrag in einer Rechnung zusammengefasst einzufordern. Sollte TN mehr als das gebuchte Kontingent im Monat genutzt haben, wird dies separat abgerechnet und ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
- 6 Laufzeit
Flextarif hat eine Laufzeit von 4 Wochen und verlängert sich immer automatisch um einen weiteren Monat, wenn keine fristgerechte Kündigung (schriftlich) erfolgt ist. Austritt aus dem Vertrag erfolgt immer am Ende eines vollen Monats.
- 7 Kündigung
7.1 Die Kündigung des Vertrages beträgt 4 Wochen zum Minatsende.
- 8 Probestunde
8.1 Der Vertragsnehmer hat den Anspruch auf eine einmalige kostenlose Probestunde, die.
Die länge der Probestunde richtet sich nach den Tarifen wie folgt:
240 Minuten-Tarif; einmalig 60 Minuten Probestunde
360 Minuten-Tarif; einmalig 90 Minuten
Der Anspruch auf eine Probestunde gilt nur für Neukunden, die innerhalb von fünf Jahren keine vertragliche Beziehung mit Stadtteil-Nachhilfe pflegten. Nach der Probestunde kann innerhalb von drei Tagen ohne Angaben von Gründen der Vertrag gekündigt werden. Nach den drei Tagen greift die Kündigungsfrist gemäß §6 Laufzeit.
- 9 Absagen und Verschieben von Nachhilfestunden
9.1 Eine Verschiebung von festgelegten Stunden durch TN ist bis 48 Stunden vorher möglich. Nach diesem Zeitpunkt wird die ausgefallene Stunde in Rechnung gestellt. Ausnahmen hiervon – nur im Krankheitsfall – sind auf Kulanz durch Stadtteil-Nachhilfe möglich ohne dass hierauf ein Anspruch besteht.
9.2 Werden Verschiebungen / Absagen festgelegter Stunden durch ET veranlasst, so wird / werden die entsprechenden Stunden zu einem zeitnahen, gemeinsam mit Stadtteil-Nachhilfe festgelegten anderen Zeitpunkt nachgeholt. Weitere aus von ET verschobenen / abgesagten Stunden für TN eventuell entstehende Ansprüche bestehen nicht, insbesondere verzichtet TN auf jedwede Schadensersatzansprüche, die aus Verschiebungen / Absagen entstehen könnten.
9.3 Das monatliche gebuchte Kontingent ist bis zum Ende des Folgemonats nach Erhalt der Rechnung gültig. Wird das gebuchte Kontingent bis dahin nicht aufgebraucht, entfällt der Anspruch das Kontingents oder Reste des Kontingents zu nutzen. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
9.4 TN kann den Vertrag vier Wochen am Stück im Kalenderjahr pausieren. Eine Pausierung des Vertrages ist sechs Wochen vorab zum Monatsende schriftlich mitzuteilen bevor die Pausierung erfolgen kann.
- 10 Rechnung
10.1 Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der TN unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Zugang der Rechnung durch Stadtteil-Nachhilfe schriftlich mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Stadtteil-Nachhilfe wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des TN bleiben hiervon unberührt.
10.2 Die Übermittlung der Rechnung erfolgt per E-Mail, dabei ist der Rechnungsträger im Rahmen der DSGVO einverstanden. Der Rechnungsträger hat unverzüglich Stadtteil-Nachhilfe zu informieren, wenn die Mail-Adresse oder andere betreffenden Daten, wie die Anschrift, vom Rechnungsträger sich geändert haben.
10.3 Bei Zahlungsverzug besteht Einverständnis, dass für jede Mahnung ein Betrag von 5,50 € zzgl. des Rechnungsbetrages und 3,30€ Portogebühren, erhoben wird. Hinzu besteht ein Einverständnis, dass ab der zweiten Mahnung ausschließlich die Mahnung postalisch übermittelt wird und weitere Kosten entstehen, wie die Bearbeitungspauschale in §10.4 beschrieben.
10.4 Bei postalischen Kontakt von unserer Seite wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 17,90€ erhoben.
10.5 Der Rechnungsträger erhält einen sog. Geschwisterrabatt (10%), sollten Geschwister zeitgleich bei Stadtteil-Nachhilfe Nachhilfestunden nutzen. Der Geschwisterrabatt gilt nur für den zweiten Vertrag und nicht für alle Verträge. Der Rabatt entfällt sofort, sobald nur noch ein Kind bei Stadtteil-Nachhilfe Unterricht nimmt.
- 11 Haftung
11.1 Stadtteil-Nachhilfe haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Stadtteil-Nachhilfe haftet weiterhin für sonstige Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens. Für alle anderen Schäden ist die Haftung ausgeschlossen.
- 12 Versicherungsschutz
12.1 Jeder TN trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Nachhilfeunterrichts / Seminars und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
12.2 Die durch Stadtteil-Nachhilfe angebotenen Dienstleistungen sind keine Dienstleistungen im medizinischen oder naturheilkundlichen Sinn sondern dienen allenfalls ausschließlich der Persönlichkeitsentwicklung und der schulischen oder beruflichen Orientierung.
12.3 Mit der Akzeptanz der AGB akzeptiert der TN folgende Punkte:
- a) Stadtteil-Nachhilfe ist seiner Informations- und Aufklärungspflicht nachgekommen.
- b) die Teilnahme an einem Nachhilfeunterricht/Seminar findet auf eigene Gefahr und ohne Haftung durch Stadtteil-Nachhilfe statt.
- c) die Teilnahme an einem Nachhilfeunterricht/Seminar findet auf eigenen Wunsch statt. d) mit der Teilnahme an einem Nachhilfeunterricht / Seminar bestätigt der TN gegenüber Stadtteil-Nachhilfe seine normale psychische und physische Belastbarkeit (Eltern bestätigen dies für ihre Kinder).
- e) der Erfolg der Teilnahme an einem Nachhilfeunterricht/Seminar hängt auch vom TN ab.
12.4 Stadtteil-Nachhilfe schließt Dienstleistungsverträge bezüglich Trainingseinheiten / Seminaren ausschließlich mit volljährigen Personen ab. Eltern, die für Ihre Kinder einen Dienstleistungsvertrag für Nachhilfeunterricht / Seminar abschließen, erkennen die hier unter Punkt 14.3 aufgeführten Hinweise an und bestätigen diese uneingeschränkt für ihr Kind.
- 13 Datenschutz
- Stadtteil-Nachhilfe erhebt und verwendet personenbezogene Daten des TN ausschließlich in dem nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässigen Rahmen. Mit seiner Anmeldung erklärt sich der TN mit der automatisierten Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Unterrichtsabwicklung und/oder Organisation des Unterrichts einverstanden. TN gibt durch die Registrierung auf der Website oder bei Unterschrift des Vertrages das Einverständnis in Supportangelegenheiten gelegentlich von Stadtteil-Nachhilfe kontaktiert zu werden. Dies geschieht per E-Mail, Telefon oder anderen digitalen Kommunikationsmitteln zum Beispiel Whatsapp, um Hilfestellung für den Einstieg bei ET bieten zu können oder als Erinnerung bei Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen. Mehr Informationen befinden sich in unserer Stadtteil-Nachhilfe.de/datenschutzerklaerung
- 14 Sonstige Bestimmungen
14.1 Falls Stadtteil-Nachhilfe beabsichtigt die Preise anzupassen, wird dies dem Kunden gemeinsam mit dem Zeitpunkt mit, zu dem die Preisanpassung (spätestens 8 Wochen vorher) wirksam werden soll, per Mail mitgeteilt. Setzt der Kunde das Vertragsverhältnis konklodent (etwa der Nutzung des Lehrers) fort, gelten diese als zwischen den Kunden und Stadtteil- Nachhilfe als vereinbart. Ist der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden, steht dem Kunde ein ordentliches Kündigungsrecht zu von 4 Wochen einem Monatsende zu.
14.2 Stadtteil-Nachhilfe ist berechtigt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise zu verändern, wenn für die Vertragsdurchführung relevante und wesentliche Veränderungen der Rechtslage oder der Marktgegebenheiten vorliegen oder aber neue für die Vertragsdurchführung wesentliche Erkenntnisse vorliegen. Stadtteil-Nachhilfe informiert in solchen Fällen die Kunden über die geplanten Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen per Email (etwas durch Übermittlung der neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern die Veränderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen nachteilhaft sind, hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit der Änderungen schriftlich zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten diese als zwischen dem Kunden und Stadtteil- Nachhilfe vereinbart. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen seiner Nichtwahrnehmung weißt Stadtteil-Nachhilfe in seinem Informationsschreiben über die geplanten Änderungen besonders hin.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmung des Vertrages hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.