Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):  

  • 1 Geltungsbereich 

1.1 Für alle Abschlüsse von Verträgen für die Teilnahme an Nachhilfeunterricht mit der  meineStadtteil-Nachhilfe UG (haftungsbeschränkt), Schöneberger Straße 68a, 22149 Hamburg (im  Folgenden „Stadtteil-Nachhilfe“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten  Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung.  Abweichungen von diesen Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.  Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden zurückgewiesen. 

1.2 Diese Vertragsbedingungen sowie die Onlineanmeldung und der jeweils darin angegebene  Preis bilden den gesamten Vertrag zwischen Stadtteil-Nachhilfe und dem/der Teilnehmer/in (im  Folgenden TN genannt). Für den jeweiligen Ausbildungsabschnitt gelten jeweils die aktuellen  Preise (ersichtlich auf der Website bzw. bei der Buchung). Vorangegangene Preise verlieren jeweils  an Gültigkeit. 

1.3 Mit seiner Anmeldung zur Nachhilfe erkennt der TN diese AGB an. 

  • 2 Vertragsschluss 

2.1 Der Vertrag zwischen TN und Stadtteil-Nachhilfe kommt zustande, sobald TN  Nachhilfeunterricht online gebucht hat oder unterzeichnet hat. Die Online-Anmeldung ist auch  ohne Unterschrift gültig. Das Vertragsverhältnis zwischen dem TN und Stadtteil-Nachhilfe kommt  zum Zeitpunkt der Online-Anmeldung oder bei Unterschrift zustande. 

2.2 Stadtteil-Nachhilfe ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen  zurückzuweisen. 

2.3 Die Leistungen der Nachhilfe ist personengebunden und ist nicht auf anderen übertragbar. In der Abrechnung ist der Name des Schülers zu entnehmen und ist bindend. Entsprechend bezieht sich ein Vertrag auf eine(n) Schüler/-in.

  • 3 Umfang der Dienstleistung 

3.1 Stadtteil-Nachhilfe stellt klar, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Leistungen um die  eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB handelt. Dabei werden keine Fernlehrgänge,  sondern persönliche Schülernachhilfe durchgeführt. Für den Erfolg der Nachhilfe, für die  Richtigkeit der Auswahl von Fächern / Kursen (mit oder ohne entsprechende Beratung und/oder  Anwendung von Testverfahren) sowie eventueller beruflichen Empfehlungen übernimmt Stadtteil-Nachhilfe keine Gewähr. 

3.2 Die Leistungen der Nachhilfe können durch dritte Personen erfolgen. Grundsätzlich soll –  insbesondere bei Wochen- und Monatsbuchung und/oder Seminaren – der Unterricht möglichst  kontinuierlich durch eine Lehrkraft erfolgen. Ein Anspruch auf kontinuierliche Durchführung oder  eine bestimmte Lehrkraft besteht jedoch nicht. Stadtteil-Nachhilfe bemüht sich um sorgfältige  Auswahl von geeigneten Personen. Die Auswahl der Nachhilfelehrer ist geschlechterunabhängig.

3.3 TN beauftragt Stadtteil-Nachhilfe monatlich je nach gewähltem Tarif 240min/Monat,  360min/Monat, 480min/Monat oder 720min/Monat Unterricht zu erteilen. 

  • 4 Buchung und Erteilung von Nachhilfestunden 

4.1 Nachhilfeunterricht wird ausschließlich als Einzelstunde (mind. 60 Minuten) im Kalender des  jeweiligen Lehrers gebucht. TN erhält nach jeder Nachhilfestunde eine Teilnahmebestätigung per  E-Mail, in der die genommenen Minuten und der nächste Termin festgehalten werden. TN hat  dafür zu sorgen, pünktlich zur Nachhilfe zu erscheinen. Der Empfänger hat die  Teilnahmebestätigung sieben Tage nach Erhalt zu überprüfen, ansonsten gilt diese als akzeptiert. 

4.2 Das monatliche gebuchte Kontingent ist bis zum Ende des Folgemonats nach Erhalt der  Rechnung gültig. Wird das gebuchte Kontingent bis dahin nicht aufgebraucht, entfällt der  Anspruch das Kontingents oder Reste des Kontingents zu nutzen. Eine Auszahlung ist nicht  möglich. 

4.3 Sollte TN den/die Nachhilfelehrer/-in nicht erreichen können bzw. nach zwei Werktagen keine  Antwort erhalten haben. Bitte wir Sie uns umgehend zu kontaktieren.  

4.4 Die Pakte sind vom Umfang so ausgelegt, dass über den kompletten Zahlungszeitraum  wöchentlich 60, 90, 120 oder 180 Minuten Unterricht vereinbart werden können. Es besteht aber keine  Pflicht zu einer wöchentlichen Buchung. Wenn TN z.B. durch Urlaub längere Zeit abwesend ist,  können Nachhilfestunden nachgeholt werden (siehe Gültigkeit des Kontingents in §4.2). 

4.4.1 Bei Erwerb des “Flex-240min” bzw.”F-240” erhält TN monatlich eine Kontingent auf sein Konto gebucht in Höhe von 4 Nachhilfestunden (à 60 min). 

4.4.2 Bei Erwerb des “Flex-360min“ bzw. “F-360” erhält TN monatlich eine Kontingent auf sein Konto gebucht in Höhe von 4 Nachhilfestunden (à 90 min). 

4.5 TN ist damit einverstanden, dass der Unterricht sowohl online, als auch offline stattfinden kann.  

  • 5 Zahlung 

5.1 Die Entgeltleistungen für Nachhilfeunterricht sind im Voraus im laufe eines Monats (je nach Abschluss) per  Kreditkarte, Bankeinzug oder Überweisung zu bezahlen TN berechtigt Stadtteil-Nachhilfe die  entrichtenden Zahlungen per Kreditkarte/ Paypal monatlich einzuziehen. Sollten die monatlichen Beiträge  des „Flextarifs“ oder „Jahrestarifs“ nicht fristgerecht eingehen, behält sich Stadtteil-Nachhilfe das  Recht vor, den noch fälligen Betrag in einer Rechnung zusammengefasst einzufordern. Sollte TN  mehr als das gebuchte Kontingent im Monat genutzt haben, wird dies separat abgerechnet und ist innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. 

  • 6 Laufzeit 

Flextarif hat eine Laufzeit von 4 Wochen und verlängert sich immer automatisch um einen  weiteren Monat, wenn keine fristgerechte Kündigung (schriftlich) erfolgt ist. Austritt aus dem Vertrag erfolgt immer am Ende eines vollen Monats. 

  • 7 Kündigung 

7.1 Die Kündigung des Vertrages beträgt 4 Wochen zum Minatsende.

  • 8 Probestunde

8.1 Der Vertragsnehmer hat den Anspruch auf eine einmalige kostenlose Probestunde, die.

Die länge der Probestunde richtet sich nach den Tarifen wie folgt:

240 Minuten-Tarif; einmalig 60 Minuten Probestunde

360 Minuten-Tarif; einmalig 90 Minuten

Der Anspruch auf eine Probestunde gilt nur für Neukunden, die innerhalb von fünf Jahren keine vertragliche Beziehung mit Stadtteil-Nachhilfe pflegten. Nach der Probestunde kann innerhalb von drei Tagen ohne Angaben von Gründen der Vertrag gekündigt werden. Nach den drei Tagen greift die Kündigungsfrist gemäß §6 Laufzeit.

  • 9 Absagen und Verschieben von Nachhilfestunden 

9.1 Eine Verschiebung von festgelegten Stunden durch TN ist bis 48 Stunden vorher möglich.  Nach diesem Zeitpunkt wird die ausgefallene Stunde in Rechnung gestellt. Ausnahmen hiervon –  nur im Krankheitsfall – sind auf Kulanz durch Stadtteil-Nachhilfe möglich ohne dass hierauf ein  Anspruch besteht. 

9.2 Werden Verschiebungen / Absagen festgelegter Stunden durch ET veranlasst, so wird /  werden die entsprechenden Stunden zu einem zeitnahen, gemeinsam mit Stadtteil-Nachhilfe  festgelegten anderen Zeitpunkt nachgeholt. Weitere aus von ET verschobenen / abgesagten  Stunden für TN eventuell entstehende Ansprüche bestehen nicht, insbesondere verzichtet TN auf  jedwede Schadensersatzansprüche, die aus Verschiebungen / Absagen entstehen könnten.

9.3 Das monatliche gebuchte Kontingent ist bis zum Ende des Folgemonats nach Erhalt der  Rechnung gültig. Wird das gebuchte Kontingent bis dahin nicht aufgebraucht, entfällt der  Anspruch das Kontingents oder Reste des Kontingents zu nutzen. Eine Auszahlung ist nicht  möglich. 

9.4 TN kann den Vertrag vier Wochen am Stück im Kalenderjahr pausieren. Eine Pausierung des Vertrages ist sechs Wochen vorab zum Monatsende schriftlich mitzuteilen bevor die Pausierung erfolgen kann. 

  • 10 Rechnung 

10.1 Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat der TN unverzüglich, spätestens jedoch vier  Wochen nach Zugang der Rechnung durch Stadtteil-Nachhilfe schriftlich mitzuteilen. Die  Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Stadtteil-Nachhilfe wird in den  Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.  Gesetzliche Ansprüche des TN bleiben hiervon unberührt. 

10.2 Die Übermittlung der Rechnung erfolgt per E-Mail, dabei ist der Rechnungsträger im Rahmen  der DSGVO einverstanden. Der Rechnungsträger hat unverzüglich Stadtteil-Nachhilfe zu  informieren, wenn die Mail-Adresse oder andere betreffenden Daten, wie die Anschrift, vom  Rechnungsträger sich geändert haben

10.3 Bei Zahlungsverzug besteht Einverständnis, dass für jede Mahnung ein Betrag von 5,50 € zzgl. des Rechnungsbetrages und 3,30€ Portogebühren, erhoben wird. Hinzu besteht ein  Einverständnis, dass ab der zweiten Mahnung ausschließlich die Mahnung postalisch übermittelt wird und weitere Kosten entstehen, wie die Bearbeitungspauschale in §10.4 beschrieben. 

10.4 Bei postalischen Kontakt von unserer Seite wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 17,90€ erhoben. 

10.5 Der Rechnungsträger erhält einen sog. Geschwisterrabatt (10%), sollten Geschwister zeitgleich bei Stadtteil-Nachhilfe Nachhilfestunden nutzen. Der Geschwisterrabatt gilt nur für den zweiten Vertrag und nicht für alle Verträge. Der Rabatt entfällt sofort, sobald nur noch ein Kind bei Stadtteil-Nachhilfe Unterricht nimmt.

  • 11 Haftung 

11.1 Stadtteil-Nachhilfe haftet uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,  wenn diese Schäden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Stadtteil-Nachhilfe haftet weiterhin für sonstige Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob  fahrlässigen Verhaltens. Für alle anderen Schäden ist die Haftung ausgeschlossen. 

  • 12 Versicherungsschutz

12.1 Jeder TN trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und  außerhalb des Nachhilfeunterrichts / Seminars und kommt für eventuell verursachte Schäden  selbst auf. 

12.2 Die durch Stadtteil-Nachhilfe angebotenen Dienstleistungen sind keine Dienstleistungen im  medizinischen oder naturheilkundlichen Sinn sondern dienen allenfalls ausschließlich der  Persönlichkeitsentwicklung und der schulischen oder beruflichen Orientierung. 

12.3 Mit der Akzeptanz der AGB akzeptiert der TN folgende Punkte: 

  1. a) Stadtteil-Nachhilfe ist seiner Informations- und Aufklärungspflicht nachgekommen. 
  2. b) die Teilnahme an einem Nachhilfeunterricht/Seminar findet auf eigene Gefahr und ohne Haftung durch Stadtteil-Nachhilfe statt. 
  3. c) die Teilnahme an einem Nachhilfeunterricht/Seminar findet auf eigenen Wunsch statt. d) mit der Teilnahme an einem Nachhilfeunterricht / Seminar bestätigt der TN gegenüber      Stadtteil-Nachhilfe seine normale psychische und physische Belastbarkeit (Eltern  bestätigen dies für ihre Kinder). 
  4. e) der Erfolg der Teilnahme an einem Nachhilfeunterricht/Seminar hängt auch vom TN ab.   

12.4 Stadtteil-Nachhilfe schließt Dienstleistungsverträge bezüglich Trainingseinheiten / Seminaren  ausschließlich mit volljährigen Personen ab. Eltern, die für Ihre Kinder einen Dienstleistungsvertrag  für Nachhilfeunterricht / Seminar abschließen, erkennen die hier unter Punkt 14.3 aufgeführten  Hinweise an und bestätigen diese uneingeschränkt für ihr Kind. 

  • 13 Datenschutz  
  1. Stadtteil-Nachhilfe erhebt und verwendet personenbezogene Daten des TN ausschließlich in  dem nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässigen Rahmen. Mit seiner Anmeldung  erklärt sich der TN mit der automatisierten Be- und Verarbeitung seiner personenbezogenen  Daten für Zwecke der Unterrichtsabwicklung und/oder Organisation des Unterrichts  einverstanden. TN gibt durch die Registrierung auf der Website oder bei Unterschrift des  Vertrages das Einverständnis in Supportangelegenheiten gelegentlich von Stadtteil-Nachhilfe  kontaktiert zu werden. Dies geschieht per E-Mail, Telefon oder anderen digitalen  Kommunikationsmitteln zum Beispiel Whatsapp, um Hilfestellung für den Einstieg bei ET bieten zu  können oder als Erinnerung bei Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen. Mehr Informationen  befinden sich in unserer Stadtteil-Nachhilfe.de/datenschutzerklaerung
  • 14 Sonstige Bestimmungen 

14.1 Falls Stadtteil-Nachhilfe beabsichtigt die Preise anzupassen, wird dies dem Kunden  gemeinsam mit dem Zeitpunkt mit, zu dem die Preisanpassung (spätestens 8 Wochen vorher)  wirksam werden soll, per Mail mitgeteilt. Setzt der Kunde das Vertragsverhältnis konklodent (etwa  der Nutzung des Lehrers) fort, gelten diese als zwischen den Kunden und Stadtteil- Nachhilfe als  vereinbart. Ist der Kunde mit der Preiserhöhung nicht einverstanden, steht dem Kunde ein  ordentliches Kündigungsrecht zu von 4 Wochen einem Monatsende zu. 

14.2 Stadtteil-Nachhilfe ist berechtigt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder  teilweise zu verändern, wenn für die Vertragsdurchführung relevante und wesentliche  Veränderungen der Rechtslage oder der Marktgegebenheiten vorliegen oder aber neue für die  Vertragsdurchführung wesentliche Erkenntnisse vorliegen. Stadtteil-Nachhilfe informiert in solchen  Fällen die Kunden über die geplanten Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen per  Email (etwas durch Übermittlung der neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern die  Veränderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen nachteilhaft sind, hat der Kunde innerhalb  eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Änderungen der allgemeinen  Geschäftsbedingungen die Möglichkeit der Änderungen schriftlich zu widersprechen.  Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der allgemeinen  Geschäftsbedingungen, gelten diese als zwischen dem Kunden und Stadtteil- Nachhilfe  vereinbart. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen seiner Nichtwahrnehmung weißt  Stadtteil-Nachhilfe in seinem Informationsschreiben über die geplanten Änderungen besonders  hin. 

14.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden,  so bleiben die übrigen Bestimmung des Vertrages hiervon unberührt. Die unwirksame  Bestimmung ist durch diejenige zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der  unwirksamen am nächsten kommt.